Berufsalltag

Habe ich ein Recht auf Homeoffice und welche Regeln gibt es dabei zu beachten?

Habe ich ein eigentlich ein Recht auf Homeoffice? Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten viele Beschäftigte aktuell im Homeoffice. Je nach Firma wird es Mitarbeitenden teilweise sogar in Aussicht gestellt bis in das kommende Jahr hinein von zu Hause aus arbeiten zu können. Doch welche Regeln sind dabei zu beachten?

Grundsätzlich gibt es kein Recht auf Homeoffice

Seitens des Gesetzgebers besteht (noch) kein Anspruch, der es MitarbeiterInnen eines Unternehmens ermöglicht zu 100% von zu Hause aus zu arbeiten. Derzeit gibt es regierungsseitig Überlegungen, die in dieser Frage eine gesetzliche Grundlage schaffen wollen. Allerdings gibt es bislang dafür noch keine rechtsverbindliche Aussage. Aktuell ist ein tatsächlicher Anspruch auf Homeoffice nur dann möglich, wenn er im gemeinsamen Arbeitsvertrag oder in einer tariflicher bzw. betrieblichen Vereinbarung schriftlich festgehalten ist.

Können MitarbeiterInnen auch im Büro weiter arbeiten?

Aufgrund der aktuellen Pandemieregelungen ist Home-Office ein Gebot, das viele Firmen ihren Mitarbeitenden gegenüber aussprechen. Daher hat der Arbeitgeber die Pflicht seinen MitarbeiterInnen einen Büroarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitsort ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten und der Arbeitgeber darf davon nicht einseitig abweichen. Wenn doch, muss das gemeinsam vereinbart werden. Gleichzeitig trägt der Arbeitgeber auch die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden.  
Ermöglichen es die Räumlichkeiten nicht, die Hygienevorgaben umzusetzen, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Anzahl der Zahl MitarbeiterInnen reduziert oder das Büro geschlossen wird.

Auch im Homeoffice gelten arbeitsrechtliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz gilt ebenfalls bei der Arbeit im Homeoffice. Auch in diesem Setting müssen die Regelungen zu Höchstarbeitszeit, Ruhepausen sowie das Sonn- und Feiertagsverbot eingehalten werden. Was heißt das konkret? Dass die bisherigen Arbeits- und Pausenzeiten unveränderte ihr Gültigkeit behalten. Genauso verhält es sich mit bestehenden Regelungen im Hinblick auf Datenschutz und Arbeitssicherheit. Diese gelten auch im Homeoffice. Gerade jetzt, wo Work-Life-Blending mehr und mehr zunimmt, ist es wichtig, auch auf Ruhepausen und Entspannung zu achten. Hier ein paar Tipps von mir dazu.

Unfallversicherungsschutz im Auge behalten

Angestellte im Homeoffice verfügen nur über einen begrenzten Unfallversicherungsschutz, weil Berufliches und Privates durch die räumliche Situation ineinander übergehen. Gerichte sind danach bestrebt, diese Unterscheidung transparent zu machen, was an folgender Formulierung ersichtlich wird.

Wenn sich ein Beschäftigter im Homeoffice beispielsweise etwas essen holt und dabei stürzt, ist er nicht versichert. So lautet ein Urteil des Bundessozialgerichts: „Wenn bei einer häuslichen Arbeitsstätte (Homeoffice) ein Weg innerhalb des Wohngebäudes zurückgelegt wird, um einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit (hier: Trinken) nachzugehen“ (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 2 U 5/15 R).

 

Fotocredit: Mikey Harris I unsplash

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