Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im wird die Arbeitszeiterfassung Pflicht für Arbeitgeber. Alle Unternehmen sind künftig dazu verpflichtet alle Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen.
Grund für das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz
Das Gerichtsurteils begründet sich auf einen Rechtsstreit in Spanien, der zwischen der Gewerkschaft Federación de Comisiones Oberas (CCOO) und der Deutschen Bank AG statt gefunden hat.
Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof, der am 31.01.2019 entschieden hat, dass Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch erfassen sollen.
Was hat zu diesem Urteil geführt?
Das EuHG beruft sich in seinem Urteil auf das Grundrecht aller europäischen Arbeitnehmer, die den Anspruch haben, dass die wöchentlichen Maximalarbeitszeiten und die täglichen Ruhezeiten eingehalten werden. Ohne eine systematische Erfassung und einen Nachweise aller Arbeitszeiten kann dieses Grundrecht nicht garantiert werden, begründen die Richter.
Welche Auswirkungen hat das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz?
Das Urteil des EuGH ist nun an alle Länder der Europäischen Union gerichtet. Diese sind nun in der Verantwortung, die getroffene Entscheidung in Form neuer Gesetzte auf Länderebene umzusetzen.
Wie müssen die Arbeitszeiten künftig erfasst werden?
Egal ob mit Zeiterfassungssystemen, Apps oder Stundenzettel, die Möglichkeiten der Zeiterfassung sind heute schon vielseitig. Zur konkreten Ausgestaltung hat sich der Europäische Gerichtshof auf nicht geäußert, um den nationalen Gegebenheiten der Länder gerecht werden zu können. Damit obliegt es nun den Regierungsparteien, die konkrete Ausgestaltung dieser neuen Gesetzesvorgabe auszugestalten.
Ab wann tritt das neue Arbeitserfassungsgesetz in Kraft?
Bis ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland verabschiedet wird, gilt zunächst weiterhin das existierende Recht zur Arbeitszeitdokumentation. Gewerkschaften in Deutschland befürworten den Richterspruch aus Luxemburg, da die Vertrauensarbeitszeit in vielen Branchen dazu geführt hat, dass die Hälfte aller Überstunden unbezahlt geblieben ist. Arbeitgeberverbände hingegen befürchten einen immensen Mehraufwand, der den Anforderungen an die Arbeitswelt 4.0 in keinster Weise gerecht wird. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Bundesregierung das Urteil in einem Gesetzestext künftig ausgestalten wird. Ein konkretes Datum dafür steht bislang noch nicht fest.
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