Eltern pflegebedürftiger Kinder oder pflegebedürftiger Eltern haben ganz besondere Anforderungen was Vereinbarkeit angeht. Sie müssen nicht nur Familie und Beruf vereinbaren, sondern auch noch Pflege und Beruf. Und auf Dauer kann diese Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sehr fordernd sein, nicht nur körperlich sondern auch emotional.

Pflegende Angehörige haben besondere Herausforderungen

Neben den „normalen“ organisatorischen Herausforderungen vor denen berufstätige Mütter und Väter beim Miteinander von Job und Kindern stehen, kommt bei pflegebedürftigen Angehörigen  jede Menge weitere organisatorische Arbeit hinzu. Anträge müssen gestellt, Widersprüche eingereicht oder unzählige Formulare ausgefüllt werden. Die richtigen Therapien und Unterstützungsmöglichkeiten – sowohl finanzieller als auch personeller Natur- sind zu suchen und vor allem auch zu finden. Das alles ist meist ungesehene Sorgearbeit.

Und die kostet unglaublich viel Zeit und auf Dauer vor allem Kraft und Energie. Daher ist es wichtig, dass sich Eltern pflegebedürftiger Kinder oder auch Kinder pflegebedürftiger Eltern regelmäßig Auszeiten nehmen, um die eigene Gesundheit dauerhaft nicht zu gefährden.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Laut Statista waren in Deutschland Ende 2017 an die 3,4 Millionen pflegebedürftig und angesichts des demographischen Wandels wird diese Zahl weiter steigen.  Viele der pflegenden Angehörigen wissen nicht, wie sie die Pflegetätigkeit mit den eigenen Bedürfnissen nach Erholung in Einklang bringen sollen.

Deswegen ist es wichtig, diesem Thema die nötige Bedeutung beizumessen und auch den eigenen Auszeiten Raum im Alltag zu geben. Um das umzusetzen gibt es bspw. die Möglichkeit, Verhinderungs- oder. Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Sollen die pflegebedürftigen Angehörigen während des Urlaubs weiterhin zu Hause gepflegt werden, ist die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Diese Form der Pflegeunterstützung kann bspw. durch eine bekannte Vertrauensperson oder einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden. Die finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen, die zur Verfügung stehen, belaufen sich dabei auf max. 1.612 Euro p.a.. Die pflegebedürftige Person muss vorher mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt worden sein. Weitere notwendige Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat mindestens einen Pflegerad 2.

Bei der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege werden pflegebedürftige Kinder oder auch Eltern außerhalb des häuslichen Umfelds in speziellen Einrichtungen den jeweiligen Bedürfnissen gemäß versorgt und betreut. Während dieser Zeit haben die pflegenden Angehörigen Gelegenheit auch mal alleine in den Urlaub fahren und sich zu erholen.

Im Vorfeld muss dafür ein Antrag auf Kurzzeitpflege bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung gestellt werden. Die Höhe der Leistung beträgt wie bei der Verhinderungspflege ebenfalls bis zu 1.612 Euro im Jahr, für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Auch hier gilt die Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 hat.

Urlaub mit pflegebedürftigen Kindern oder Eltern 

Wenn Angehörige gemeinsam mit den zu pflegenden Kindern oder Eltern den Urlaub verbringen wollen, gibt es immer mehr Angebote, die auf diese speziellen Bedürfnisse ausgerichtet sind. Oftmals gehen diese Angebote soweit, dass die Pflege am Urlaubsort teilweise oder sogar vollends abgegeben werden kann.

Durch diese Entlastung haben die pflegenden Angehörigen viel mehr freie Zeit als im Alltag. Diese Zeit wiederum könne sie nutzen, um sich zu erholen und den eigenen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Auf Websiten wie beispielsweise

Urlaub und Pflege

Behindertenreisen.de 

Bambino Tours

gibt es zahlreiche Angebote für Urlaube für und mit zu pflegenden Angehörigen. Dabei bieten die Anbieter meist Individuallösungen an, die auf die jeweiligen Bedürfnisse der Familienmitglieder angepasst werden können.

Da ich selber Mutter eines pflegebedürftigen Kindes bin, habe ich mich in den letzten Jahren intensiv mit den Themen Pflegeleistungen, Therapieansätze, Förderzentren, Urlaubsangebote, Fachlektüre usw. auseinander gesetzt.

Die Informationen wurden mehr und mehr und um nichts zu vergessen habe ich sie alle in einem Dokument zusammengefasst. Dieses möchte ich gerne mit anderen Eltern pflegebedürftiger Kinder teilen, denn ich weiß wie zeitintensiv es ist, sich all dieses Wissen in mühevoller Kleinarbeit neben der schon sehr umfangreichen Carearbeit anzueignen.

Daher hier ein Link zum Dokument: Mein Kind ist besonders -Hilfestellungen für Eltern pflegebedürftiger Kinder – Download

 

 

 

 

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