Der Wiedereinstieg

Wiedereinstieg in den Job und Stillen – möglich oder nicht?

 

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Arbeiten und Stillen geht das überhaupt? Diese Frage stellen sich viele Mütter vor dem Wiedereinstieg in den Job. Und die Antwort lautet ganz eindeutig: Ja.

Arbeiten und Stillen – laut Gesetzgeber erlaubt

Mütter, die Stillen haben Anspruch auf zwei Stillzeiten. Der genaue Wortlaut des Gesetzgeber ist wie folgt:

Mutterschutzgesetz §7

„1. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. 2. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. 3. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.“

Als Alternative dazu, hat die Mutter die Möglichkeit in diesen Zeitfenstern auch abzupumpen. Finanzielle Nachteile entstehen dadurch keine, da die Stillzeit als Arbeitszeit anzusehen ist und auch dementsprechend vergütet werden muss. Andere gesetzliche Pausen dürfen nicht mit den Trinkzeiten des Babys verrechnet werden.

 

Eine gute Planung macht Arbeiten und Stillen möglich

Der Arbeitgeber muss natürlich über das Vorhaben „Arbeit und Stillen“ informiert werden. Deswegen ist es sinnvoll im Wiedereinstiegsgespräch mit dem Vorgesetzten diesen Punk direkt anzusprechen und folgenden Fragen im Vorfeld zu klären:

 

  • In welchen Zeiträumen werden die Stillpausen sein? (Orientiere Dich dabei idealerweise an den Stillzeiten Deines Kindes)
  • Wo gibt es Räumlichkeiten in denen die Stillpause realisierbar ist?
  • Wer kann in dieser Zeit vertreten, um z.B. Anrufe am Telefon etc. entgegen zu nehmen?
  • Besteht eventuell die Möglichkeit, dass das Baby auch einige Zeit am Arbeitsplatz bleiben kann, sofern es die Kollegen bei deren Tätigkeiten nicht stört.

 

 

Darüber hinaus muss organisiert werden, wer das Baby zu den Stillzeiten im Büro vorbei bringt? Oder die abgepumpte Milch zum Füttern abholt? Um „Engpässe“ zu vermeiden ist es außerdem sinnvoll schon einige Wochen vor dem Arbeitsbeginn Milch abzupumpen und auf Vorrat einzufrieren. Damit das Baby die Milch aus der Flasche dann auch akzeptiert, empfiehlt es sich, das Baby vor dem geplanten Wiedereinstieg in den Job auch an die Flasche zu gewöhnen.

 

Stillen und Arbeiten – Experten können helfen

Um gut vorbereitet zu sein ist es auch hilfreich, ein Gespräch mit der  Nachsorgehebamme oder eiern Stillberaterin zu führen. Weitere Tipps enthält die Broschüre „Stillen und Beruf„, die vom Hebammenverband herausgegeben wurde. In München kann die Stillberaterin Anne Heinzig mit vielen wertvollen Ratschlägen unterstützen. 

 


 

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Photocredit: Jordan Whitt I unsplash.com

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