Beruf & Familie

Raus aus der Teilzeitfalle – rein in die Brückenteilzeit

Nach der Elternzeit gestaltet sich der Wiedereinstieg in den Job meist so, dass Mütter in Teilzeit zurückkehren. Ist der Vertrag dann erstmal auf die reduzierte Stundenzahl angepasst gibt es bisher keinen Anspruch darauf auf eine Vollzeitstelle aufzustocken. Oft geht mit dieser Tatsache der Begriff der Teilzeitfalle einher.

Die Teilzeitfalle nach dem Wiedereinstieg

Bislang hat jeder Arbeitnehmer den Anspruch, die im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsstunden zu verringern. Abschlagen darf der Arbeitgeber diesen Wunsch nur dann, wenn plausible betriebliche Gründe dagegen sprechen. Was bislang allerdings nicht möglich ist, dass der Arbeitnehmer genauso einfach aus der Teilzeitstelle wieder in die Vollzeitanstellung wechseln kann. Das unterliegt der Kulanz des Arbeitgebers.

Mit der neuen Gesetzgebung ab Januar 2019 soll sich dieser Sachverhalt ändern. Künftig wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz ein Anspruch auf befristete Teilzeit verankert sein.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen der Brückenteilzeit

Anspruch auf eine unbefristete Teilzeit haben all die Arbeitnehmer, die schon mehr als 6 Monate im Unternehmen sind. Für einen Antrag Bedarf es keiner besonderen Gründe wie Pflege von Angehören oder Kindererziehung.

Die neue Regelung gilt vorerst nur in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Für Firmen zwischen 46 und 200 Mitarbeitern gibt es Sonderregelungen. Hier ist es dem Arbeitgeber erlaubt, nur einem von 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit zu ermöglichen. Um die Personalplanung für die Unternehmen zu erleichtern, sind für die befristete Teilzeit planbare Zeiträume vorgegeben. Diese liegen zwischen einem und fünf Jahren. Der Antrag auf Brückenteilzeit muss mindestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung schriftlich gestellt werden.

In Tarifverträgen sind davon abweichende Regelungen möglich. Darüber besteht während der Brückenteilzeit kein Anspruch auf eine Verlängerung oder Verringerung der Arbeitszeit. Arbeitnehmer dürfen frühestens ein Jahr nach dem Ende der befristeten Teilzeit eine erneute Verringerung beantragen.

 

Die Brückenteilzeit bietet neue Chancen

Zu wünschen ist, dass die Regelung im nächsten Schritt auch auf Unternehmen mit weniger als 45 Mitarbeitern angewendet werden kann. Den dort arbeitet gemäß Regierungsangaben der Großteil der teilzeitbeschäftigten Mütter. Alle arbeitenden Mütter, die in Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern arbeiten ermöglicht das neue Gesetz die Chance, aus der sogenannten „Teilzeitfalle“ herauszukommen. Denn diese macht sich im Alter in Form von niedrigeren Rentenansprüchen oft schmerzlich bemerkbar.

Es wird auch erwartet, dass aufgrund der neuen Regelung auch Väter ihr Arbeitszeit häufiger reduzieren werden, um den familiären Bedürfnissen gerecht zu werden. Eine positive Entwicklung, die dem Wunsch vieler Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Familien- und Berufsleben gerecht wird.

 

 

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