Vor der Elternzeit

Mehr Flexibilität im Familien- und Berufsleben durch ElterngeldPlus 

Eltern wünschen sich mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit der Einführung des ElterngeldPlus ist das möglich geworden. Auch wenn es auf den ersten Blick erstmal mehr Verwirrung stiftet als Klärung bringt.

Im Kern geht es darum, sich gemeinsam mit dem Partner über die unterschiedlichen Möglichkeiten auseinander zu setzen, die es bei der Kombination aus Elternzeit, Arbeitszeit und der Zeit zu Hause gibt. Je nach individuellem Lebensmodell gibt es verschiedene Varianten der Leistungs- und Bezugszeiträume, die künftige Eltern nach Belieben kombinieren können. Und genau darum geht, sich über partnerschaftliche Aufteilung auszutauschen. Denn laut einer Aussage des DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) „kann Elternzeit noch Jahre später für die Aufteilung von Hausarbeit und Kinderbetreuung von Bedeutung sein“. Demnach kümmern sich Mütter, die länger in Elternzeit waren auch mittelfristig mehr um den Haushalt. Gleichzeitig bringen sich Väter, die Elternzeit genommen und sich allein um das Kind gekümmert haben, künftig auch stärker in die Familienarbeit mit ein.

Und so sehen die Möglichkeiten und Neuerungen durch das ElterngeldPlus aus:

Wer kann ElterngeldPlus beziehen?

Eltern, deren Kinder nach dem 1. Juli 2015 auf die Welt gekommen sind. In Anspruch genommen werden kann das ElterngeldPlus von: Angestellten, Beamten, Selbständigen, Erwerbslose, Studenten und Auszubildenden. Wichtig ist dabei, dass die Kinder in Deutschland im eigenen Haushalt selbst betreut werden und jeder Elternteil weniger als 30 Stunden in der Woche arbeitet.

Wie sind die Unterschiede zwischen dem bisherigen Elterngeld und dem ElterngeldPlus?

Mit dem „alten“ Elterngeld konnte ein Elternteil 12 Monate Elterngeld (bzw. 24 Monate bei halbem Bezugsbetrag) beziehen und der zweite Elternteil zusätzlich zwei Partnermonate, die auch parallel genommen werden konnten. Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges lohnte sich für viele kaum, da das verdiente Geld direkt angerechnet wurde und damit das Elterngeld reduziert hat.

Beim ElterngeldPlus verhält es sich anders:  Werdende Eltern sind flexibler in der Ausgestaltung des beruflichen und familiären Zusammenspiels., denn jetzt gibt es die  sogenannten Partnerschaftsbonusmonate. Dafür müssen beide Elternteile zur selben Zeit über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Damit erhält die Familie zusätzlich vier Monate ElterngeldPlus.

Diese Regelung gilt auch für Alleinerziehende, sofern sie in vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Was brauche ich, um Elterngeld / ElterngeldPlus zu beantragen?

Um Elterngeld zu beantragen braucht es die folgenden Unterlagen:

  • Antragsformular (ausgefüllt)
  • Geburtsbescheinigung des Kindes (mit Verwendungszweck „Elterngeld“ bzw. „für soziale Zwecke“)
  • Einkommensnachweis: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (Nichtselbstständige); Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum (Selbständige)
  • Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Die Antragsstellung erfolgt nach der  Geburt des Kindes bei der zuständigen Elterngeldstelle. Wichtig zu wissen: Der Elterngeldanspruch beginnt mit dem Geburtstag des Kindes. Das heißt, dass das Elterngeld pro Lebensmonat des Kindes und nicht pro Kalendermonat ausgezahlt wird.

Das Elterngeld wird drei Monate rückwirkend ab Zeitpunkt der Beantragung bezahlt. Alle Zahlungen von Mutterschaftsleistungen, die durch Arbeitgeber oder Krankenkasse bezogen werden, werden voll auf das Elterngeld voll angerechnet. Eine Auszahlung des Elterngeldes erfolgt damit erst, wenn die Mutterschaftsleistungen abgegolten sind. Aufgrund der taggenauen Leistungen des Mutterschutzes kann das dazu führen, dass im Überschneidungsmonat Elterngeld bereits anteilig ausgezahlt wird.

Die Zuständigkeiten für das Elterngeld sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In einigen ist der Landkreise zuständig, in anderen die Kommunen. Daher ist es sinnvoll, die Stadt- oder Kreisverwaltung zu kontaktieren und zu erfragen, an welches Amt der Elterngeldantrag geschickt werden muss.

Ist die Beantragung von Elternzeit mit der neuen Regelung auch flexibler?

Ja, denn jeder Elternteil kann bis zum dritten Geburtstag des Kindes 36 Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. Dabei gilt nach wie vor die Sieben-Wochen-Frist zur Inanspruchnahme der Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes. Neu ist, dass Es können dann aber nun zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes 24 Monate statt 12 Monate in Anspruch genommen werden können. Um das zu beantragen, muss künftig eine Anmeldefrist von 13 Wochen eingehalten werden. Weiterhin ist es möglich, die Elternzeit künftig in drei statt wie bisher in zwei Zeitabschnitte pro Elternteil einzuteilen.

Was ist im Umgang mit dem Arbeitgeber wichtig zu wissen?

Seit der neuen Regelung bedarf es keiner  Zustimmung des Arbeitgebers mehr. Wenn der dritte Abschnitt der Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit diesen Elternzeitabschnitt abzulehnen, sofern es betriebliche Gründe erfordern. Bei einem Arbeitgeberwechsel gilt es zu beachten, dass der neue Arbeitgeber für die Elternzeit für den dritten Block eine Genehmigung aussprechen muss.

Das ElterngeldPlus bietet somit viele neue Möglichkeiten und lädt zum Dialog ein. Denn Väter und Mütter sollten sich darüber verständigen, wie sie ihre Rollen in der künftigen Familie sehen. Was die persönlichen und beruflichen Wünsche und Bedürfnisse sind? Und wie sich diese verbinden lassen?  Dabei sind der Kreativität keinen Grenzen gesetzt, denn es gibt nicht den EINEN Weg für jedes Familienleben. Doch es gibt den EINEN Weg für jede einzelne Familie, der auch im Rahmen eines Coachings gefunden werden kann.

 

Abschließend noch ein paar hilfreiche Links zum Theme ElterngeldPlus:

 

 

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